Qualitätskontrolle nach §57a WPO
Die Qualitätskontrolle ist ein zentrales Element der beruflichen Selbstverantwortung für Wirtschaftsprüfer.
Als registrierter Prüfer für Qualitätskontrolle führe ich Peer Reviews gemäß §57a WPO durch und beurteile die Angemessenheit sowie Wirksamkeit interner Qualitätsmanagementsysteme.
Prüfungsverständnis
Im Mittelpunkt stehen:
- Struktur und Dokumentation des Qualitätsmanagementsystems
- Ordnungsgemäße Auftragsabwicklung
- Einhaltung berufsrechtlicher Anforderungen
- Nachhaltige Sicherstellung der Prüfungsqualität
Die Qualitätskontrolle dient nicht allein der formalen Erfüllung regulatorischer Vorgaben, sondern der langfristigen Sicherung professioneller Standards.

