Konzernabschluss

Leistungsangebot Konzernabschlusserstellung

Immer mehr Unternehmen werden heute konzernrechnungslegungspflichtig. Sowohl große Kapitalgesellschaften als auch gleichgestellte Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, zusätzlich zum Jahresabschluss einen Konzernabschluss aufzustellen. Selbst kleine Unternehmensgruppen werden durch Banken oder Gesellschafter zu so einer konsolidierten Rechnungslegung aufgefordert.

Eine Konzernrechnungslegung ist mit sehr viel Zeitaufwand verbunden und erfordert zudem viel Wissen über die Unternehmensgruppe. Daher nutzen Unternehmen die Frist zur Abgabe gerne bis zum letzten Tag aus und stellen dann fest, dass sie den Aufwand doch unterschätzt haben.

Für die Einen ist die Konzernrechnungslegung eine Pflicht, für die Anderen kann es eine Möglichkeit sein sich die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Unternehmensgruppe deutlich zu machen. Die Zahlen tragen in beiden Fällen erheblich zur Erleichterung der internen Auswertung bei, um die wirtschaftliche Lage und die Entwicklungen der Unternehmensgruppe darzustellen. Daneben kann eine Konzernrechnungslegung ein wichtiges Instrument in der Argumentation mit den Banken sein.

Lassen Sie sich von mir fachlich beraten, welche Optimierungen und Maßnahmen schon im laufenden Geschäftsjahr hilfreich sind und welche Informationen Sie von den Tochterunternehmen zeitgerecht einfordern sollten.

Beachten Sie, dass eine frühzeitige Planung notwendig ist. Der Konzernabschluss ist laut Gesetzeslage innerhalb von 5 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres aufzustellen.

Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer unterstütze ich Sie gerne bei der Konzernrechnungslegung, damit Sie sich weiter mit voller Kraft auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Konzernabschlusserstellung

  • aktuelles Wissen rund die Konzernrechnungslegung nach HGB oder IFRS
  • Bilanzierungsrichtlinien
  • Musterpackage für Datenabfrage bei Tochterunternehmen
  • Erstellung des Konzernabschluss nach HGB oder IFRS, Beachtung der DRS

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